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   BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12   

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BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12 (https://dejure.org/2013,43110)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 AZR 510/12 (https://dejure.org/2013,43110)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 (https://dejure.org/2013,43110)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung; Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas

Kurzfassungen/Presse

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Soweit sich in der Zukunft die für die Versorgungsverpflichtung der Beklagten maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ändern sollten, entfiele die Rechtskraftwirkung des Feststellungsausspruchs (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 41; 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 18, BAGE 138, 332) .

    Dazu gehören nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern insbesondere auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 46; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 26; 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 32) .

    Die Ablösung der UR 88 durch die VO 95 wurde dem Kläger gegenüber durch das Rundschreiben der Beklagten vom 7. Februar 2008 auch schriftlich iSv. § 26 Abs. 1 UR 88 erklärt (vgl. hierzu ausführlich BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 47 ff.) .

    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 64; vgl. auch BGH 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - Rn. 74 ff., BGHZ 174, 127) .

    Dies ist dann anzunehmen, wenn unveränderte Versorgungsverbindlichkeiten voraussichtlich nicht aus den Erträgen des Unternehmens finanziert werden können und für deren Ausgleich auch keine ausreichenden Wertzuwächse des Unternehmens zur Verfügung stehen (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 65; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies führt dazu, dass es den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich untersagt ist, die Verwendung ihrer Einkünfte im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es - entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - nicht an (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72) .

    Nach § 7 Abs. 1 iVm. § 6 Abs. 1 GBV 2008 bleiben die bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Ablösung erworbenen Anwartschaften vielmehr in dem in § 2 Abs. 1, Abs. 5 Sätze 1 und 2 BetrAVG vorgesehenen Umfang bestehen (vgl. hierzu ausführlich BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 74 f.) .

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 12. Februar 2013 (- 3 AZR 414/12 - Rn. 76 ff.) entschieden und ausführlich begründet.

    Damit standen die zur Erfüllung der Versorgungsansprüche der Beschäftigten der ehemaligen DPG "angesparten" Mittel zum Ablösungszeitpunkt ausschließlich den Beschäftigten und Leistungsempfängern der DPG zu (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 94) .

    Damit handelt es sich bei dem Stiftungsvermögen um unmittelbar zweckgebundenes Kapital, auf das nur die ehemaligen DAG-Beschäftigten Anspruch haben (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 95) .

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Derartige zwingende Gründe können insbesondere bei einer Störung der Geschäftsgrundlage der bisherigen Versorgungszusage vorliegen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies ist dann anzunehmen, wenn unveränderte Versorgungsverbindlichkeiten voraussichtlich nicht aus den Erträgen des Unternehmens finanziert werden können und für deren Ausgleich auch keine ausreichenden Wertzuwächse des Unternehmens zur Verfügung stehen (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 65; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies führt dazu, dass es den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich untersagt ist, die Verwendung ihrer Einkünfte im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 72; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Ihn trifft insoweit eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36) .

    Hierdurch wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 37) .

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Maßnahmen, die auf den ersten Blick dem Sanierungszweck offen zuwiderlaufen, müssen erklärt werden und einleuchtend sein (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 74) .

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Es geht nur darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs in noch nicht erdiente Zuwächse zu belegen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 40; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 73) .

    Maßnahmen, die auf den ersten Blick dem Sanierungszweck offen zuwiderlaufen, müssen erklärt werden und einleuchtend sein (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 74) .

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Dazu gehören nicht nur vom Arbeitgeber einseitig erstellte Versorgungsordnungen, sondern insbesondere auch Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 46; 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 26; 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 32) .

    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, um so gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 19, BAGE 141, 259) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Betriebsrente noch nicht zur Zahlung fällig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 20, BAGE 141, 259) .

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Sachlich-proportionale Gründe können auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen (vgl. BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu III 2 c bb der Gründe, BAGE 91, 310) .
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    bb) Rentensteigerungen in der Zukunft, die nicht von der weiteren Betriebszugehörigkeit abhängen (erdiente Dynamik) , können aus triftigen Gründen geschmälert werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337) .
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 505/09

    Sozialplan - betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Stichtag

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12
    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrundes ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. etwa BAG 12. April 2011 - 1 AZR 505/09 - Rn. 15; 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 27, BAGE 134, 254) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 246/20

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Aus diesen Grundsätzen folgt, dass die Gründe, die den Eingriff rechtfertigen sollen, umso gewichtiger sein müssen, je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen wird (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Vielmehr reicht es aus, dass sich der Eingriff in das betriebliche Versorgungswerk in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 42) und die Ausgestaltung dieses Gesamtkonzepts plausibel ist (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) .

    Auf entsprechenden Einwand des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb anderweitige Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten nicht getroffen wurden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 510/12 - Rn. 52) und unternehmerische Entscheidungen, die auf den ersten Blick dem Ziel der Kostenreduzierung zuwiderlaufen, erklären (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 41) .

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